„Ich kenne den Alltag in Organisationen und Behörden aus eigener Erfahrung. Diese besondere Innenansicht ermöglicht es mir, gut handhabbare Lösungen in einem rechtlich einwandfreien Rahmen zu finden.“
Karin Feth ist seit Dezember 2025 freie Mitarbeiterin der Kanzlei Rudolf & Vossberg.
Frau Feth ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Regierungsdirektorin a.D.
Zu den Schwerpunkten ihrer Tätigkeit gehören das individuelle und das kollektive Arbeitsrecht.
Ferner ist sie auf das Recht des Öffentlichen Dienstes spezialisiert.
Frau Feth berät bei Rechtsfragen zu Tarifbeschäftigungen in den Verwaltungen sowie im Beamtenrecht und im Personalvertretungsrecht. Als ehemalige Justiziarin bzw. Personalleiterin einer Behörde verfügt sie dabei über umfangreiche praktische Kenntnisse und Erfahrungen.
Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
- Vita
- 2023 – 2025
- Syndikusrechtsanwältin FDP-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
- 2009 – 2023
- Selbstständige Rechtsanwältin, seit 2014 Fachanwältin für Arbeitsrecht
- 2000 – 2009
- Beamtin des Landes Rheinland-Pfalz, ADD, Ministerium des Innern, Regierungsdirektorin
- 1992 – 2000
- Beamtin des Freistaates Thüringen, Thüringer Wirtschaftsministerium, Regierungsdirektorin
- 1990 – 1992
- Verbandsjuristin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in Erfurt
- 1987 – 1990
- Referendariat Landgericht Kassel
- 1981 – 1987
- Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen
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